Sicherheit mit System
Urlaub in Zeiten von Corona 2021
verschärfte Regeln ab 20.12.2021 in Österreich:
Grundregel lautet 2G+ - also geimpft oder genesen UND PCR-Test
Ausnahmen u.a. für
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben
- Gewerbliche Personen und Güterverkehr
- Pesonen im Transit
- Pendler
Grundsätzlich gilt bei der Einreise aus allen Ländern (auch EU/EWR/Schweiz) die "2G+ Regel" – somit muss man geimpft oder genesen sein UND zusätzlich einen negativen PCR-Test (max. 72h alt) mitführen.
Personen, die 2G+ NICHT erfüllen (also geimpft oder genesen sind aber bei der Einreise keinen negativen PCR-Test mitführen) müssen eine Einreiseanmeldung durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann jederzeit beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt
Personen, die 2G nicht erfüllen (also weder geimpft noch genesen sind), müssen eine Einreiseanmeldung durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann frühestens am 5. Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden.
Ausnahmen:
Die Verpflichtung, zusätzlich zum 2G-Status einen PCR-Test mitzuführen gilt nicht für Personen, die über eine „Boosterimpfung“ verfügen. Diese Personen können also wie bisher ohne Einreiseanmeldung und ohne Quarantäne einreisen.
Schwangere (ärztliches Zeugnis und negativer PCR-Test nötig)Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Zeugnis und negativer PCR-Test nötig
Einreise nach Österreich:
"2,5-G Regel" Geimpft - Genesen - PCR-Getestet
Für Einreisende aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (laut europäischer Corona-Ampel), entfällt die Quarantäne nach Einreise. Es gilt die "2,5-G-Regel": Es ist ein Nachweis eines negativen PCR-Tests (kein Antigen-Test!), einer Impfung oder einer überstandenen Covid-Infektion nötig.
-> ACHTUNG! Für Hotels, Restaurants, Weihnachtsmärkte, Kulturbereich, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Seilbahnen & Gondeln gilt die sogenannte "2-G-Regel". Antigen- und PCR-Tests sind nicht mehr als Eintritts-Nachweis gültig.
Registrierungspflicht bei Einreise
Nur wer aus einem Hochinzidenz- bzw. Virusvariantengebiet (laut europäischer Corona-Ampel) nach Österreich einreist, muss sich vorab hier registrieren.
Hinweis: Da die Einreisebestimmungen ständigen Veränderungen unterliegen, bitten wir Sie sich auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums sowie des Außenministeriums zu informieren. Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen sich vor Ihrer Anreise über mögliche Auflagen in Kenntnis zu setzen.
Da die Einreisebestimmungen in die jeweiligen Heimatländer unserer Gäste ständigen Veränderungen unterliegen, bitten wir Sie, sich auf auf der Webseite des Österreischen Bundesministeriums oder den jeweiligen Auswärtigen Ämtern Ihres Heimatlandes zu informieren.
..Heimreise nach Deutschland
- "2 G Regel": Geimpft - Genesen (ab 12 Jahren, sollte kein 2G-Nachweis vorliegen, ist eine Quarantäne von 5 Tagen und ein Freitesten einzuhalten)
- Einreise mit Kindern unter 12 Jahren: Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht: Für sie endet die Quarantäne automatisch am fünften Tag nach der Einreise.
- Anmeldung vorab: in jedem Fall ist eine Anmeldung vorzunehmen, bei der der jeweilige Nachweis online hochgeladen wird, um lange Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden: www.einreiseanmeldung.de
WAS SONST NOCH WICHTIG IST:
- das Hotel stellt allen Gästen FFP2-Marken zur Verfügung + Desinfektionsmittel im ganzen Haus
- Pfiff Bar ist von 16:30 bis 22:00 Uhr geöffnet ( es kann auch der Garten genutzt werden)
- regelmäßiges Stoßlüften
- FFP2 Maskenpflicht am Buffet
- Sicherheitsabstand kann im ganzen Haus eingehalten werden
- Die FFP2-Maske ist auch für Kinder ab 14 Jahren verpflichtend. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder bis 6 Jahre sind komplett von der Maskenpflicht befreit.
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